1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen diverser Delikte. Fallführend ist Staatsanwalt B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner). Am 31. Mai 2019 stellte die Gesuchstellerin (innert weniger Monate bereits zum zweiten Mal [vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 5+6 vom 16. Januar 2019 sowie Urteil des Bundesgerichts 1B_76/2019 vom 2. Mai 2019]) ein Ausstandsgesuch gegen den Gesuchsgegner, wobei sie die Ansicht vertritt, «bislang [sei] gegen den Staatsanwalt B.________ kein Ausstandsverfahren geführt» worden (vgl. Eingabe