4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwältin B.________ für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt.