Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts Oberland, Einzelgericht, vom 28. Mai 2019 (PEN 19 83) Erwägungen: 1. Beim Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) ist ein Strafverfahren gegen A.________ hängig. Ihm werden einfache Körperverletzung (mehrfach) und Tätlichkeiten (mehrfach) zum Nachteil seiner damaligen Lebenspartnerin sowie Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Mit Verfügung vom 28. Mai 2019 stellte das Regionalgericht fest, dass kein Grund für die Verfahrenseinstellung vorliege und das Strafverfahren fortgeführt werde.