1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 29. Mai 2019 wird aufgehoben und dem Verurteilten/Beschwerdeführer werden die Gerichtskosten gemäss dem Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau PEN 15 158 vom 12. Januar 2016 in der Höhe von CHF 44‘128.50 bis am 31. Januar 2022 gestundet. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, trägt der Kanton Bern. 3. Rechtsanwältin B.________ wird eine amtliche Entschädigung von CHF 2‘618.85 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.