7. Die Beschwerde erweist sich als teilweise begründet. Der Entscheid des Regionalgerichts vom 29. Mai 2019 ist aufzuheben. Dem Beschwerdeführer sind die Gerichtskosten gemäss dem Urteil des Regionalgerichts PEN 15 158 vom 12. Januar 2016 in der Höhe von CHF 44‘128.50 bis am 31. Januar 2022 zu stunden.