5 noch umstrittenen Faktoren (aktuelle Steuerraten und Krankenkassenprämien; Frage der möglichen Lohnpfändung; Spesen für Reise, Verpflegung und Übernachtung) einzugehen. Eine Stundung der Verfahrenskosten über CHF 44‘128.50 ist zu gewähren. Sie soll namentlich dazu dienen, dem Beschwerdeführer genügend Zeit zu verschaffen, sich auf die Bezahlung (zumindest eines substanziellen Teiles) der ihm auferlegten Gerichtskosten vorzubereiten.