Die Geburt des vierten Kindes und der Verlust der Arbeitsstelle der Partnerin liefen zwangsläufig auf Ausstände und Mahnungen u.a. der Steuerbehörde hinaus. Der Beschwerdeführer werde das Gespräch mit den Gläubigern suchen und hoffe, mittels Ratenzahlungen eine Lohnpfändung abwenden zu können. Während der arbeitsintensiven Sommermonate seien einzelne Zahlungen erfolgt. Der Beschwerdeführer habe so Betreibungen abwenden können. Die Schulden seien in den letzten Jahren aber angestiegen. Er müsse zwecks Verjährungsunterbruchs regelmässig Schuldanerkennungen unterzeichnen.