3 Krankenkassenprämien der Kinder. Die eigenen Krankenkassenprämien bezahle er direkt. Die (ausstehenden) Steuerraten zahle er mittels Abzahlungsvereinbarungen. Er sei bisher nicht in der Lage gewesen, an die Verlustscheinsforderungen Abzahlungen zu leisten. Dazu werde er auch künftig nicht in der Lage sein. Die Geburt des vierten Kindes und der Verlust der Arbeitsstelle der Partnerin liefen zwangsläufig auf Ausstände und Mahnungen u.a. der Steuerbehörde hinaus.