Der Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 29. Mai 2019 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die Gerichtskosten gemäss Urteil vom 12. Januar 2016 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau, Burgdorf, im Verfahren PEN 15 158, zuzüglich der oberinstanzlichen Kosten von Fr. 150.00 um mindestens weitere 5 Jahre zu stunden. 3. Dem Beschwerdeführer sei für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung der unterzeichnenden als amtliche Anwältin. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -