Am 13. Mai 2019 erhob die Staatsanwaltschaft schliesslich Anklage. Versäumnisse der Staatsanwaltschaft sind nicht erkennbar und auch das Regionalgericht schenkt dem in Haftfällen mit besonderer Dringlichkeit zu beachtenden Beschleunigungsgebot Nachachtung. Bereits am 23. Mai 2019 lud das Regionalgericht zur Hauptverhandlung – angesetzt auf den 30. Juli 2019 – vor. 5.3 Mit der hier interessierenden Anordnung der Sicherheitshaft ergibt sich eine Gesamtdauer der Haft von neun Monaten. Mit Blick auf die ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe (Widerhandlungen im Sinn von Art. 19 Abs. 2 Bst. a des Betäubungsmittelgesetzes [BetmG;