Am 11. Juni 2019 übermittelte das Regionalgericht die Verfahrensakten zur weiteren Behandlung an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Gleichzeitig wies es darauf hin, dass die Hauptverhandlung auf den 30. Juli 2019 angesetzt worden sei. Am 12. Juni 2019 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 13. Juni 2019 – mit Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid – auf eine Stellungnahme.