Die Eingabe wurde zunächst via Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben an das Regionalgericht weitergeleitet (Eingang: 5. Juni 2019). Auf Nachfrage des Regionalgerichts hin erklärte der amtliche Verteidiger von A.________, Rechtsanwalt B.________, dass die Eingabe seines Mandanten (nachfolgend: Beschwerdeführer) als Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 17. Mai 2019 zu behandeln sei. Am 11. Juni 2019 übermittelte das Regionalgericht die Verfahrensakten zur weiteren Behandlung an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).