Die Untersuchungshaft wurde seither zwei Mal verlängert (KZM 19 156 und KZM 19 557). Am 13. Mai 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage und beantragte beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Sicherheitshaft. Diesem Antrag wurde am 17. Mai 2019 stattgegeben (Dauer der Sicherheitshaft: bis zum Zeitpunkt des Urteils des erstinstanzlichen Gerichts, längstens jedoch bis zum 13. August 2019). Mit Eingabe vom 26. Mai 2019 wandte sich A.________ an das Obergericht des Kantons Bern. Die Eingabe wurde zunächst via Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben an das Regionalgericht weitergeleitet (Eingang: 5. Juni 2019).