1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Hinderung einer Amtshandlung. A.________ wurde am 12. November 2018 verhaftet und am 15. November 2018 vom Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) wegen Fluchtgefahr für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft versetzt (KZM 18 1522). Die Untersuchungshaft wurde seither zwei Mal verlängert (KZM 19 156 und KZM 19 557).