2. Das Wiederherstellungsgesuch geht zur Behandlung an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin C.________. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer - der Beschuldigten - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin C.________ (mit den Akten) - der Generalstaatsanwaltschaft