Wiederherstellungsverfahrens belegen (und nicht bloss wie bis dato behaupten). Da diese Information jedoch erst im Rahmen des Beschwerdeverfahrens bekannt geworden ist, konnte die Staatsanwaltschaft sie am 15. Mai 2019 noch nicht in ihre Erwägungen miteinbeziehen. Deshalb sei erneut festgehalten, dass die Einstellungsverfügung rechtmässig ist. Die Verfahrensakten sind indes zur Durchführung eines Wiederherstellungsgesuches an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Es wird in diesem Rahmen zu prüfen sein, ob tatsächlich von einem Säumnis ohne Verschulden ausgegangen werden kann.