205 Abs. 3 StPO eine Vorladung erst entfällt, wenn deren Widerruf der vorgeladenen Person mitgeteilt worden ist, was einem Rückzug des Strafantrags gleichkommt. Die Staatsanwaltschaft versuchte sogar noch, den Beschwerdeführer am 15. Mai 2019 telefonisch zu erreichen. Die Einstellungsverfügung der angeblichen Ehrverletzungsdelikte zum Nachteil des Beschwerdeführers erfolgte daher aufgrund der Aktenlage in korrekter Rechtsanwendung. 6.4 Die Beschwerde ist kostenfällig abzuweisen.