Die Ausführung der Staatsanwältin, dass ich hier erst nach 46 Tagen reagiert hätte, finde ich unfair. Höflich bitte ich darum, dass man meinem Beschwerdeantrag folgt und einen neuen Termin für eine Vergleichsverhandung ansetzt, wobei ich davon ausgehen muss, dass die Staatsanwältin, die diesen Fall bearbeitet bereits voreingenommen gegen mich agieren wird, was sich aus den Ausführungen der Stellungnahme zur Beschwerde schliessen lässt. Die Beklagte hat mich bereits mehrfach schwer verleumdet und ich bin der Auffassung, dass man diesem «Treiben» ein Ende setzen muss.