Einen Rückzug habe ich aber nie formuliert. Ganz im Gegenteil habe ich bei der telefonischen Anfrage seitens der Staatsanwaltschaft für eine Vergleichsverhandlung der Assistentin der Staatsanwältin erklärt, dass ich keinen Sinn in der Vergleichsverhandlung sehe, da die Beklagte sich nicht einsichtig zeigen wird. Dennoch war ich zu dieser Vergleichsverhandlung bereit. Dass mir nun ein fehlendes Einschreiben zum «Verhängnis» werden soll, akzeptiere ich nicht, denn ich habe keinen Rückzug meiner Strafanzeige erklärt. Für die Versendung des Briefes gibt es einen Zeugen, nämlich meinen Nachbarn Herrn D.________. Herr D.__