2 5. In der Replik ergänzt der Beschwerdeführer: Die Staatsanwältin nimmt sich mit ihrer Stellungnahme die Zeit um meine Beschwerde abzuweisen anstelle einen neuen Termin für eine Vergleichsverhandlung anzusetzen und beide Parteien ordentlich anzuhören. […] Die Staatsanwältin führt aus, dass ich davon hätte ausgehen müssen, dass das Fernbleiben von der Vergleichsverhandlung als Rückzug meiner Strafanzeige verstanden werden würde. Einen Rückzug habe ich aber nie formuliert.