Gegen die Verlängerung der Sicherheitshaft erhob der Beschwerdeführer am 6. Juni 2019 Beschwerde und stellte folgende Anträge: 1. Ziff. IV. des Urteils vom 28. Mai 2019 des Regionalgerichts Oberland (PEN 19 47) betreffend Verlängerung Sicherheitshaft um 3 Monate sei aufzuheben und A.________ sei aus der Sicherheitshaft zu entlassen; 2. Die Ausweisschriften des Beschwerdeführers seien zu sperren und er sei zu verpflichten, sich wöchentlich bei einer durch die Beschwerdeinstanz zu bestimmende Amtsstelle zu melden; 3. Die Verfahrenskosten seien dem Kanton aufzuerlegen;