1. Das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 28. Mai 2019 schuldig der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung sowie der Tätlichkeiten und verurteilte ihn unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. Im Weiteren verfügte es, dass der Beschwerdeführer in Sicherheitshaft belassen werde; die Verlängerung der Sicherheitshaft werde für vorerst 3 Monate bewilligt. Gegen die Verlängerung der Sicherheitshaft erhob der Beschwerdeführer am 6. Juni 2019 Beschwerde und stellte folgende Anträge: 1. Ziff.