Die Erläuterungen der Jugendanwaltschaft und insbesondere auch das Betreuungsjournal vom 4. Februar 2019 (mit Einträgen bis zum 11. Juni 2019) und seine eigene Einvernahme vom 14. Januar 2019 zeigen eindrücklich, dass der Beschwerdeführer von dieser Stabilität und Selbstständigkeit weit entfernt ist. So scheint sein Alltag bis anhin von Canna- bis-Konsum und Gamen geprägt zu sein. Er bleibt nachts oft lange wach und schläft danach bis in den Nachmittag hinein. Einer regelmässigen Beschäftigung geht er nicht nach, die berufliche Eingliederung fand bisher nicht statt.