Seine Ausführungen, wonach er daran sei, im Bereich Day-Trading Fuss zu fassen und die Teilnahme an verschiedenen Weiterbildungsveranstaltungen zu diesem Thema geplant habe, habe die Jugendanwaltschaft komplett ignoriert und damit seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Dank dem Day-Trading und seiner regelmässigen Arbeitstätigkeit im Bereich Eventaufbau befinde er sich derzeit in einer guten und stabilen Phase, welche durch die vorsorgliche Unterbringung unterbrochen werde. Diese sei damit kontraproduktiv und unverhältnismässig. Schliesslich wehrte sich der Beschwerdeführer gesondert gegen die geschlossene Eintrittsphase.