Er macht geltend, die Jugendanwaltschaft habe seine Bemühungen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren, nicht richtig gewürdigt. So habe sie ihm nur zugestanden, einen Tag als Arbeitskraft für das Greenfield-Festival aufgeboten zu werden, obwohl er vom 11. bis. 15. Juni jeden Tag verbindlich für einen Arbeitseinsatz gebucht worden sei. Seine Ausführungen, wonach er daran sei, im Bereich Day-Trading Fuss zu fassen und die Teilnahme an verschiedenen Weiterbildungsveranstaltungen zu diesem Thema geplant habe, habe die Jugendanwaltschaft komplett ignoriert und damit seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.