3 unerreichbar ist und zudem weitere schwere Delikte begeht bzw. sich in immer grössere Schwierigkeiten verstrickt. Es geht hier um die Intervention in einer Krisensituation und das Finden einer kurzfristigen Lösung (Urteile des Bundesgerichts 1B_437/2011 vom 14. September 2011 E. 4.2; 6B_85/2014 vom 18. Februar 2014 E. 4). Kurzfristig und vorübergehend bedeutet hier insgesamt 3-6 Monate (Urteil des Bundesgerichts 1B_437/2011 vom 14. September 2011 E. 4.2 m.w.H.).