Er verursachte im Eintrittszimmer beträchtlichen Sachschaden, indem er unter anderem die Holzklappe des Fensters herausriss, das Sicherheitsglas zerstörte und den Schreibtisch entzwei schlug. Weiter beleidigte er den zuständigen Mitarbeiter des AH Basel aufs Gröbste. Nach diesem Vorfall war das AH Basel nicht mehr bereit, den Beschwerdeführer aufzunehmen. Mangels einer anderen geeigneten Institution hob die Jugendanwaltschaft die vorsorglich angeordnete Schutzmassnahme der Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung am 18. Juni 2019 per sofort auf.