2. Den geplanten Eintrittstermin vom 29. Mai 2019 nahm der Beschwerdeführer nicht wahr, so dass er zur Verhaftung ausgeschrieben werden musste. Am 12. Juni 2019 konnte er von der Polizei angehalten werden. Laut unbestritten gebliebenen Ausführungen in der Verfügung vom 18. Juni 2019 leistete er beim Eintritt in das Basler Aufnahmeheim (nachfolgend: AH Basel) am darauffolgenden Tag grossen Widerstand. Er verursachte im Eintrittszimmer beträchtlichen Sachschaden, indem er unter anderem die Holzklappe des Fensters herausriss, das Sicherheitsglas zerstörte und den Schreibtisch entzwei schlug.