__ in einer offenen Erziehungseinrichtung mit geschlossener Eintrittsphase von maximal 3-6 Monaten. Als Eintrittsdatum wurde der 29. Mai 2019 festgelegt. Gegen diese Verfügung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 6. Juni 2019 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: «1. Die Verfügung der Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 24. Mai 2019 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer unverzüglich aus der vorsorglichen Unterbringung zu entlassen;