1. Am 3. September 2018 eröffnete die Regionale Jugendanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Später wurde das Verfahren ausgedehnt auf die Tatbestände des Erwerbs, Besitzes und Konsums von Cannabis, mehrfach begangen, der Sachbeschädigung (erneut) sowie der Drohung und der Beschimpfung. Am 24. Mai 2019 verfügte die Jugendanwaltschaft die vorsorgliche Unterbringung von A.________ in einer offenen Erziehungseinrichtung mit geschlossener Eintrittsphase von maximal 3-6 Monaten.