Ansonsten würde aus einer Restitutionsbeschlagnahme gegen einen Beschuldigten eine Restitutionsbeschlagnahme gegen eine Drittperson, was so im Gesetz nicht vorgesehen ist. Im vorliegend relevanten Verfahren gegen den Beschwerdeführer weist die Geschichte der Privatklägerin merkliche Unstimmigkeiten und Schwachpunkte auf. Hinsichtlich der beschlagnahmten Gegenstände ist ihre Geschädigtenstellung voraussichtlich zu verneinen. Es kann nicht sein, dass ungeachtet dieser Umstände vorsorglich Vermögenswerte beschlagnahmt werden – dies für den Fall, dass es in einem anderen Verfahren Geschädigte gibt, die Anspruch auf eine Rückgabe ha-