___ selber übergeben, damit er sie als Pfand nehmen konnte. Die Entgegennahme von Pfandgegenständen stellt offensichtlich keine strafbare Handlung dar. Zudem war die vermeintlich Geschädigte selber mit der Übergabe dieser Sachen einverstanden. Bereits aus diesem Grund fehlt es an einer Grundlage für die Beschlagnahme zur Restitution.