5 8. Weiter erwägt die Staatsanwaltschaft, die Bilder und der Schmuck würden voraussichtlich der Restitution dienen – wären also der geschädigten Person zurückzugeben. Als Geschädigte tritt die Straf- und Zivilklägerin B.________ auf. Die Beschlagnahme zwecks Restitution würde jedoch voraussetzen, dass der Beschwerdeführer die fraglichen Objekte aus einer strafbaren Handlung erlangt hat. Unbestrittenermassen wurden die Gegenstände dem Beschwerdeführer von B.________ selber übergeben, damit er sie als Pfand nehmen konnte.