Da er der Privatklägerin naiverweise immer wieder Geld gegeben habe, sei bei ihm auch ein Liquiditätsbedarf entstanden. Ihm sei es einzig darum gegangen, das ihr zur Verfügung gestellte Geld seinerseits wieder zu beschaffen und nicht, sich einen Vermögensvorteil zu sichern (Replik vom 23. Juli 2019).