4 Verdacht wird gestützt durch die Aussagen von D.________, der anlässlich seiner Einvernahme vom 20. Mai 2019 angab, das Gemälde «Champs 1989» von Pavlos Dionyssopoulos vom Beschwerdeführer am 16. November 2018 als Pfand erhalten zu haben. Bei diesem Bild handelt es sich offenbar um einen der von B.________ zur Verfügung gestellten Pfandgegenstände (vgl. Anzeigerapport vom 3. Dezember 2018, Deliktsgut Position 3). Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, eines der als Pfand erhaltenen Gemälde weiterverpfändet zu haben.