6. Zunächst stellt sich somit die Frage nach dem gegen den Beschwerdeführer vorliegenden Tatverdacht. Hierzu ergeben sich aus den Akten einige Unstimmigkeiten. Unbestrittenermassen gewährte der Beschwerdeführer der Privatklägerin mehrere Darlehen und erhielt als Pfand dafür Kunstgegenstände, Schmuck und eine Uhr ausgehändigt. Sie wirft ihm nun vor, die Pfandgegenstände weiterverpfändet und damit veruntreut zu haben, um seinerseits Darlehen von Dritten zu erhalten. Dieser