___ keinen dieser Gegenstände als ihr Eigentum deklariert. Er halte es für möglich, dass nicht alle ihm verpfändeten und nun beschlagnahmten Gegenstände tatsächlich im Eigentum der Privatklägerin stünden. Ferner gehe aus der Beschlagnahmeverfügung nicht klar hervor, weshalb genau die Gegenstände beschlagnahmt worden seien. Die Pauschalformulierung «zur Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen» erachte er als nicht zulässig, weil nicht korrekt.