4. Der Beschwerdeführer macht geltend, die beschlagnahmten Gegenstände würden ihm als Pfand dienen. Er habe sie als Sicherheit für rechtsgültige Verträge mit B.________ erhalten. Diese versuche nun, ihm aufs Übelste zu schaden. Er befürchte daher, bei einer amtlichen Verwertung sehr viel weniger Geld zu erhalten als wenn die Pfandgegenstände in einem formell korrekten Verfahren zu Geld gemacht werden könnten. In anderen gegen sie geführten Pfändungsverfahren habe Frau B.________ keinen dieser Gegenstände als ihr Eigentum deklariert.