2 und daher nicht zuständig ist für die Entgegennahme von Strafanzeigen und die Eröffnung eines Strafverfahrens. Sofern der Beschwerdeführer also die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückweist und gleichzeitig Gegenanzeige gegen B.________ erstattet, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. Soweit der Beschwerdeführer sich jedoch gegen die Beschlagnahme zur Wehr setzt, hat er als Pfandgläubiger ein rechtlich geschütztes Interesse an deren Aufhebung und ist zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO).