Er beantragte, die Beschlagnahme sei aufzuheben und die beschlagnahmten Gegenstände seien ihm umgehend wieder zurückzubringen. Zudem erhob er Strafanzeige gegen die Strafund Zivilklägerin B.________. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte im darauffolgenden Beschwerdeverfahren Antrag auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Gleich lauteten die Rechtsbegehren der Strafund Zivilklägerin in ihrer Stellungnahme vom 1. Juli 2019. Mit Replik vom 23. Juli 2019 hielt der Beschwerdeführer an seinem Antrag vollumfänglich fest.