Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 23. Mai 2019 (EO 18 11822) Regeste: Art. 263 Abs. 1 Bst. c StPO i.V.m. Art. 70 Abs. 1 StGB; Restitutionsbeschlagnahme, Verfahren Die Beschlagnahme zwecks Restitution setzt einen hinreichenden Tatverdacht voraus. Dieser hat sich gegen die Person zu richten, die in dem Verfahren, in dem die Beschlagnahme angeordnet wurde, Beschuldigte ist.