Die erkennungsdienstliche Erfassung von A.________ ist im Hinblick auf die Abklärung des aktuellen Vorfalles sowie künftiger Straftaten geeignet und erforderlich. Es handelt sich dabei um ein geeignetes Mittel, um zur Aufklärung der aktuell ihm vorgeworfenen wie auch anderer derartiger Straftaten (u.a. durch Abgleich von daktyloskopischen Spuren oder Fotokonfrontationen mit Geschädigten und/oder Zeugen) beizutragen. Der damit angestrebte Zweck lässt sich nicht durch eine mildere Massnahme erreichen. Die erkennungsdienstliche Erfassung von A._____