4 zeitig mit den staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen sämtlicher Geschädigten/Privatkläger die Gegenanzeige thematisiert werden. 3.5 Die angefochtene Sistierung des Verfahrens erweist sich als rechtlich zulässig. Es geht in beiden Verfahren (EO 19 1830 und EO 19 5240 etc.) um den gleichen Sachverhalt sowie um die gleichen Personen, wobei das nun sistierte Verfahren aus der Gegenanzeige zum Verfahren EO 19 1830 stammt.