_, welche am 16. Februar 2019 stattgefunden hatte. Am 23. Mai 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass die Untersuchung EO 19 5240 sistiert und über das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nach Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden werde. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 4. Juni 2019 Beschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Der Entscheid der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 23. Mai 2019 sei aufzuheben und das Verfahren sei anhand zu nehmen.