Bei Vorliegen (auch nur) eines Verdachtsgrunds darf die Polizei einen Vortest auf Betäubungsmittel durchführen. Vortests dienen den Kontrollbehörden als Entscheidungshilfen für die Anordnung weiterer Untersuchungsmassnahmen (vgl. Kapitel. B Ziff. 2.2 der vorgenannten Weisung). 9.2 Sowohl der Konsum von Alkohol als auch das Lenken eines Autos nach dem Konsum einer geringen Menge Alkohol sind erlaubt. Daher darf einem Lenker auch nicht vorgeworfen werden, wenn eine Alkoholprobe erforderlich ist, um festzustellen, ob der Blutalkoholgehalt über 0.5 ‰ liegt. Das Führen eines Fahrzeugs mit