Nach der Blutabgabe im Spital Aarberg gab der Beschwerdeführer bei der polizeilichen Befragung zu Protokoll, dass er regelmässig Marihuana konsumiere (3 g wöchentlich). Gemäss forensischtoxikologischem Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin (abgekürzt: IRM) der Universität Bern vom 5. März 2019 ergab die Urinuntersuchung ein positives Ergebnis auf Cannabinoide. Aus der Blutanalyse resultierte jedoch ein THC-Gehalt, welcher unter dem vom Bundesamt für Strassen (abgekürzt: ASTRA) festgelegten Grenzwert von 1.5 µg/L lag.