Der Beschwerdeführer antwortete, dass er am Vortag um ca. 14.15 Uhr einen Joint mit Marihuana geraucht habe. Diese Aussage veranlasste die Polizeibeamten dazu, den Beschwerdeführer einem Drogenschnelltest zu unterziehen. Er wurde positiv auf THC getestet. Daraufhin ordnete die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Urin- und Blutuntersuchung an. Nach der Blutabgabe im Spital Aarberg gab der Beschwerdeführer bei der polizeilichen Befragung zu Protokoll, dass er regelmässig Marihuana konsumiere (3 g wöchentlich).