1. 1.1 Am 19. Februar 2019 um 10.55 Uhr hielten Beamte der Kantonspolizei Bern A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) im Rahmen einer Verkehrskontrolle an. Gemäss dem Protokoll vom 19. Februar 2019 sowie dem Anzeigerapport vom 6. März 2019 fiel der Beschwerdeführer den Polizeibeamten aufgrund seines Erscheinungsbilds und der wässrigen Augen, welche nur verzögert auf Lichteinfall reagierten, auf. Deshalb fragten sie ihn nach erfolgter Rechtsbelehrung nach dem letzten Konsum von Betäubungsmitteln. Der Beschwerdeführer antwortete, dass er am Vortag um ca. 14.15 Uhr einen Joint mit Marihuana geraucht habe.