Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 23. April 2019 (BJS 19 4830) Regeste: Art. 426 Abs. 2 und Art. 310 Abs. 2 StPO; Kostentragungspflicht der beschuldigten Person bei Nichtanhandnahme Die Auflage der Verfahrenskosten an die beschuldigte Person im Sinne von Art. 426 Abs. 2 StPO kommt gestützt auf Art. 310 Abs. 2 StPO auch bei einer Nichtanhandnahmeverfügung in Betracht (E. 7). Erwägungen: