7. Bei diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, vom Beschwerdeführer zu bezahlen (Art. 428 Abs. 1 StPO). 8. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ wird vom urteilenden Gericht am Ende des Verfahrens festgesetzt (Art. 135 Abs. 2 StPO). 7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.